Fähigkeitsausweis Praxislabor: Neue Übergangsbestimmungen

Ärztinnen und Ärzte mit einem Praxislabor benötigen seit 2017 einen entsprechenden Fähigkeitsausweis, um Laborleistungen mit den Sozialversicherungen abzurechnen. Seit kurzem sind neue Übergangsbestimmungen dazu eingeführt worden.

Der Fähigkeitsausweis Praxislabor wird durch die Teilnahme an einem Präsenzkurs des Kollegiums für Hausarztmedizin KHM erworben und rezertifiziert sich durch die regelmässige, erfolgreiche Teilnahme an den externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) jedes Jahr automatisch.

Vor kurzem sind Übergangsbestimmungen in Kraft getreten: Ärztinnen und Ärzte mit einem Praxislabor können bis 2022 unter bestimmten Voraussetzungen den Fähigkeitsausweis Praxislabor auch ohne vorgängige Kursteilnahme erwerben. Mehr dazu finden Sie hier.