Heute startet die SGAIM mit dem Slogan «Ärztin/Arzt. Alle anderen sind Spezialistinnen/Spezialisten.» eine breite Imagekampagne für mehr medizinischen Nachwuchs im Fach­bereich der Allgemeinen Inneren Medizin. Wichtigste Zielgruppe sind Medizin­studierende und Studienabgänger/-innen, die sich entscheiden müssen, welchen Weg sie in der Weiterbildung einschlagen werden. Die Wirkung der verschiedenen Werbemassnahmen kann massiv verstärkt werden, wenn diese von möglichst ­vielen SGAIM-Mitgliedern aktiv unterstützt und mitgetragen werden.
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Die Hausärzte und ihre Spitalkollegen, die Internisten, ringen um Nachwuchs. Eine Werbeaktion soll für mehr Schwung sorgen. Interessanter und ausführlicher Artikel in der «Sonntagszeitung» als Vorschau auf die Nachwuchsförderungskampagne der SGAIM, welche am 07. März startet.
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Es gibt verschiedene Methoden, Werkzeuge und Ansätze zur Qualitätsentwicklung. Untersuchungen über die strukturierte Kleingruppenarbeit in Form von Qualitätszirkeln (QZ) haben gezeigt, dass diese Arbeitsweise zu neuem Wissen und dessen Nutzung substanziell beitragen kann. Adrian Rohrbasser, Tutor und Moderator von QZ, erklärt in diesem Interview, welches die Vorteile der Methode sind, warum die SGAIM und ihre Vorgängerorganisationen seit Jahren gezielt Moderator/-innen ausbilden und wie dieses Angebot weiterentwickelt werden soll.
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Die Dienstleistungspalette für SGAIM-Mitglieder wird sukzessive erweitert. Der Vorstand hat entschieden, den Zugang zur medizinischen Informationsplattform Dynamed Plus allen Mitgliedern gratis zur Verfügung zu stellen.
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Das Thema des grössten medizinischen Fachkongresses der Schweiz lautet dieses Jahr: «Unser Nachwuchs – unser Kapital». Der Mangel an geeignetem Nachwuchs, sei es in der Hausarztmedizin, im Spital oder in der Akademie, ist ein Dauerbrenner. Aus diesem Grund hat das wissenschaftliche Komitee unter der Leitung von Prof. Dr. Drahomir Aujesky und Prof. Dr. Nicolas Rodondi bei der Gestaltung des Programms den medizinischen Nachwuchs ins Zentrum des Kongresses gestellt.
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Das Herbstkolloquium der Schweizerischen Gesellschaft Internistischer Chef- und Kaderärzte (ICKS) fand am 9. November 2017 im Tessin, im ­Auditorium des Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli statt. Lesen Sie den Artikel über diese Veranstaltung in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Primary and Hospital Care».
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SGAIM-Preis 2018: Auszeichnung für die beste wissenschaftliche Originalarbeit

Der Preis der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) 2017 in der Höhe von 10'000 Franken kann für eine bis maximal drei wissenschaftliche Originalarbeiten verliehen werden, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
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Die SGIM-Foundation verpflichtet sich, die Forschung und Lehre in der Allgemeinen Inneren Medizin mit namhaften finanziellen Beträgen direkt zu fördern und zu unterstützen. Ein Übersichtsartikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Primary and Hospital Care» zeigt die Aktivität der Forschungsstiftung seit ihrer Gründung im Jahr 2010.
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Die medizinische Forschungsstiftung SGIM-Foundation lanciert für 2017/2018 eine Preisausschreibung zum Thema «Nachwuchs in der Allgemeinen Inneren Medizin». Die SGIM-Foundation möchte damit Untersuchungen und Studien fördern, welche sich mit allen relevanten Aspekten beschäftigen, die den Arbeitsalltag und die Berufslaufbahn von jungen Ärztinnen und Ärzten in der AIM beeinflussen.
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Wichtige Mitteilung an alle Ärztinnen und Ärzte, welche Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen. Ab 1.1.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, welche im Besitz eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind. Gemäss Übergangbestimmung können Ärztinnen und Ärzte, welche nachweislich während mindestens 2 Jahren - vor der Einführung des Obligatoriums am 1.1.2017 - Laborleistungen in seinem Praxislabor durchgeführt und an den obligatorischen Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle teilgenommen haben bis zum 31.12.2017 den FAPL nach Übergangsbestimmung beantragen. Ab 1.1.2018 müssen obligatorisch alle Ärztinnen und Ärzte, welche keinen FAPL besitzen, die komplette Weiterbildung absolvieren, um die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor mit den Versicherungen abrechnen zu können.
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